Vertrag zwischen den Parteien

Grundlage für das Aufnehmen der Tätigkeit eines Sachverständigen, ist das Zustandekommen eines Vertrages zwischen den beiden Parteien.

Der Vertrag wird in der Regel vom Sachverständigen ausgearbeitet. Er enthält unter anderem die ausgearbeitete Fragestellung, die Vergütung als Pauschale oder Abrechnung nach aufgewendeten Stunden, sowie sonstige anfallende Kosten und Gebühren. Des Weiteren wird der Termin zur Fertigstellung des Gutachtens festgehalten.